Kosten

Privat - Anwalt

Als Privat - Anwalt stehe ich Ihnen auch für Rechtsfälle von besonderer Bedeutung zur Verfügung. Ein Indiz hierfür kann u.a. ein Gegenstandswert von über 100.000,00 € sein. Gern überprüfe ich unverbindlich Ihren Fall, ob ich diesen als speziellen Fall und somit als Ihr Privat Anwalt übernehmen kann. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass ich für Fälle unter einem Gegenstandswert, bzw. Interesse von 10.000,00 € nicht als Ihr Privatanwalt tätig werden kann.


Honorar

Als Privat Anwalt stehe ich Ihnen ab einem Tageshonorar von insgesamt 1.785,00 € (einschließlich 19% Umsatzsteuer) für maximal 6 Stunden zur Verfügung.

Wenn ich darüber hinaus für Sie mehrere, Tage, Wochen oder Monate tätig werden soll, bitte ich um Terminvereinbarung zur Erörterung und Festlegung des Zeitfenster, sowie des Honorars. Selbstverständlich ist dieses erste Kontaktgespräch zur Bedarf- und Kostenermittlung kostenfrei und unverbindlich.

Hinzukommen kommen im Einzelfall anfallende Reisekosten und Auslagen.


weitere Gebühren

Die gerichtlichen Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütugnsgesetz) sind die Mindestgebühren, die abgerechnet werden. I.d.R. decken die vereinbarten Honorare diese Gebühren ab.

Im Übrigen können Sie unter Eingabe des Streitwertes die voraussichtlichen Anwaltskosten (Mindestgebühren) hier berechnen lassen.


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